Der Islam lehrt einen barmherzigen und verantwortungsvollen Umgang mit Tieren. Sie sind Geschöpfe Allahs, deren Versorgung und Schutz nicht vernachlässigt werden dürfen. Wer ein Tier hält, trägt Verantwortung für dessen Wohlergehen und darf ihm kein unnötiges Leid zufügen. ʿAbdallāh ibn ʿUmar رضي الله عنهما berichtete, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Eine Frau wurde wegen einer Katze bestraft, weil sie sie solange einsperrte, bis sie verhungerte. Sie ging dafür ins Höllenfeuer. […] Du hast ihr weder Nahrung noch etwas zu trinken gegeben, als du sie einsperrtest, noch ließest du sie laufen, damit sie sich von den Tierchen der Erde hätte ernähren können.“ (Buchari) Dieser Hadith verdeutlicht, wie schwerwiegend es ist, einem Lebewesen durch Vernachlässigung Leid zuzufügen. Barmherzigkeit zeigt sich nicht allein darin, aktiv Gutes zu tun, sondern auch darin, anderen Geschöpfen keinen Schaden zuzufügen. Auch in der schafiitischen Rechtsschule wird die Verantwortung gegenüber Tieren behandelt. Die Versorgung eines Tieres, das sich in der eigenen Obhut befindet, ist verpflichtend. Ebenso ist es verboten, Tiere grundlos zu quälen oder ihnen unnötiges Leid zuzufügen. Der Schutz der Geschöpfe und die Vermeidung von Schaden sind wichtige Aspekte des islamischen Rechts. Der Umgang mit Tieren ist somit auch ein Maßstab für den eigenen Charakter. Ein Muslim sollte sich bewusst sein, dass Barmherzigkeit nicht an der Grenze zum Menschen endet, sondern auch im Umgang mit den Tieren sichtbar werden muss.