Die Zulässigkeit, den Preis der Udhiya von den Angestellten in Raten zu entrichten

Frage:

Ist es zulässig, dass die Angestellten einiger öffentlicher und privater Unternehmen den Preis für die Uḍḥiya (Opfertier zum Opferfest) in Raten bezahlen? Dies soll bedürftigen Angestellten die Möglichkeit erleichtern, zum ʿĪd al-Aḍḥā ein Opfertier zu schlachten. Dabei würden die Unternehmen den Preis der Opfertiere an die Organisationen entrichten und den entsprechenden Betrag anschließend in Raten von den Gehältern der Angestellten abziehen.

Kurzantwort:

Ja, wenn die Raten frei von Zinsen sind

Rechtsurteil

Mubah (Erlaubt), mit Bedingungen

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Möge Allah unserem Propheten Muhammad sowie seiner gesamten Familie und seinen Gefährten Frieden und Segen schenken.

Die Uḍḥiya (Opfergabe) ist für denjenigen, der dazu finanziell in der Lage ist, eine Sunna. Wer dazu jedoch nicht in der Lage ist, ist nicht verpflichtet, ein Opfertier darzubringen. Wenn jemand dennoch ein Opfertier darbringen möchte und sich hierfür Geld leiht, so ist seine Uḍḥiya – so Allah will – gültig und angenommen.

Zusammenfassend ist es den oben genannten Unternehmen gestattet, den Preis der Udhiya stellvertretend für ihre Angestellten an eine Organisation zu entrichten, sofern dies als zinsloses Darlehen betrachtet wird.

Dabei ist Voraussetzung, dass der Angestellte genau den Betrag zurückzahlt, den das Unternehmen selbst an die genannte Wohltätigkeitsorganisation gezahlt hat. Ebenso müssen die vom Gehalt des Angestellten vorgenommenen Abzüge vollständig frei von Zinsen sein, damit es nicht zum Riba (Zinsgeschäft) kommt.

Und Allah, der Erhabene, weiß es am besten.

Mufti/Gelehrter

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