Lügen und die Gültigkeit des Fastens

Frage:

Machen Lügen, üble Nachrede und Verleumdung bzw. das Weitertragen von Gerüchten das Fasten ungültig?

Kurzantwort:

Nein, es mindert jedoch die Belohnung

Rechtsurteil

Haram

Antwort:

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Lügen, üble Nachrede (Ghiba), Verleumdung bzw. das Weitertragen von Gerüchten (Namīma) sowie andere derartige Sünden mindern den Lohn des Fastens, machen das Fasten selbst jedoch nicht ungültig. Wer sich solcher Sünden schuldig macht, dessen Fasten wird nicht gebrochen, doch verliert er dessen Belohnung. Der Prophet ﷺ sagte:

„Wie viele Fastende gibt es, die von ihrem Fasten nichts außer Hunger und Durst haben.“

Aus diesem Grund sollte ein Fastender diese Sünden noch mehr meiden als jemand, der nicht fastet. Denn der Prophet ﷺ sagte:

„Wer das falsche Reden und das Handeln danach nicht unterlässt, dessen Verzicht auf Essen und Trinken braucht Allah nicht.“

Es ist offensichtlich, dass der große Zweck des Fastens darin besteht, die Nafs (das Ego bzw. die Triebseele) zu beherrschen und sie vom Ungehorsam gegenüber Allah abzuhalten – nicht lediglich auf Essen und Trinken zu verzichten. Denn Letzteres tun sowohl die Frommen als auch die Sündigen. Darauf weist Allah, der Erhabene, in den Versen über das Fasten hin, indem Er sagt:

„… damit ihr Gottesfurcht (Taqwā) erlangt.“ (Sure al-Baqara 2:183)

Was schließlich den vom Propheten ﷺ überlieferten Ausspruch betrifft:

„Fünf Dinge machen das Fasten ungültig: üble Nachrede, Verleumdung, Lügen, Küssen und der falsche Eid.“

so handelt es sich hierbei um einen nicht authentischen (falschen) Hadith. Dies erklärte Imam an-Nawawī in seinem Werk al-Maǧmūʿ. Selbst wenn dieser Hadith authentisch wäre, wäre damit – wie Imam al-Māwardī erläuterte und Ibn Ḥaǧar in Tuḥfat al-Muḥtāǧ (3/424) überliefert – lediglich der Verlust des Lohns des Fastens gemeint, nicht dessen Ungültigkeit.

Mufti/Gelehrter

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