850 n. H. / 1446 n. Chr.
918 n. H. / 1512–1513 n. Chr.

ʿAbdallāh ibn ʿAbd ar-Raḥmān ibn Abī Bakr Bāfaḍl al-Ḥaḍramī as-Saʿdī al-Madhḥijī war ein bedeutender schafiitischer Rechtsgelehrter aus Hadramaut im heutigen Jemen. Er wurde in Tarīm geboren und wuchs in einer gelehrten Familie auf. Sein Vater, ʿAbd ar-Raḥmān, war ebenfalls für seine Frömmigkeit und sein Wissen bekannt. Bereits in jungen Jahren lernte er den Qurʾān auswendig und widmete sich dem Studium des Fiqh, der Hadithwissenschaft und der arabischen Sprache.

Zur Vertiefung seines Wissens reiste er unter anderem nach Aden und in die heiligen Städte Mekka und Medina. Zu seinen Lehrern gehörten Muḥammad ibn Aḥmad Bāfaḍl und ʿAbdallāh ibn Aḥmad Makhrama, bei dem er besonders lange studierte. Im Laufe seines Lebens erlangte er in Hadramaut großes Ansehen als Rechtsgelehrter und Mufti. Er lehrte in aš-Šiḥr und wurde für seine Bemühungen um die Anliegen der Bevölkerung sowie für seine Vermittlung bei Streitigkeiten geschätzt.

Zu seinen bekanntesten Werken gehört Al-Muqaddimah al-Ḥaḍramiyyah, auch bekannt als Masāʾil at-Taʿlīm oder Mukhtaṣar Bāfaḍl. Dieser kompakte Grundtext vermittelt die wesentlichen Bestimmungen des schafiitischen Fiqh, insbesondere im Bereich der gottesdienstlichen Handlungen. Darüber hinaus verfasste er unter anderem Al-Ḥujaj al-Qawāṭiʿ fī al-Wāṣil wa-l-Qāṭiʿ, eine Sammlung von Fatwas und weitere Schriften zu religiösen Themen.

ʿAbdallāh Bāfaḍl starb in aš-Šiḥr in Hadramaut. Sein Werk Al-Muqaddimah al-Ḥaḍramiyyah wurde zu einem weitverbreiteten Lehrtext der schafiitischen Rechtsschule und über Generationen hinweg in der Fiqh-Ausbildung verwendet.