Das Beiwohnen von nichtmuslimischen Beerdigungen und den dazugehörigen Zeremonien

Frage:

Assalamu Alaykum. Alhamdulillah, wir sehen, dass viele Menschen unterschiedlicher Religionen und Kulturen den Islam annehmen. Einige von ihnen pflegen weiterhin engen Kontakt zu ihren nichtmuslimischen Verwandten. Um zur Frage zu kommen: Ist es erlaubt an Beerdigungen von nichtmuslimischen Familienangehörigen teilzunehmen. Falls es erlaubt sein sollte, inwiefern darf man sich an der Durchführung der Beerdigung beteiligen. Ich denke, dass eine der Hauptsorgen der Konvertierten sein könnte, dass die Familie sich beleidigt fühlen könnten, wenn man nicht zu den Beerdigungen kommt.

Kurzantwort:

Die Teilnahme ist erlaubt, solange man sich nicht an verbotenen Handlungen beteiligt, die der islamischen Gesetzgebung widersprechen.

Rechtsurteil

erlaubt unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Möge der Segen Allahs auf unserem Führer Muhammad, auf seiner Familie und auf all seinen Gefährten (den Ṣaḥāba) sein und durch Allah kommt der Erfolg.

Unterpunkt in Bezug auf die Waschung eines Ungläubigen (Kāfir): Wir erwähnten bereits, dass es in unserer Rechtsschule (Maḏhab) für den Muslim erlaubt ist ihn (den Kāfir) zu waschen, ihn beizusetzen und seinem Grabeszug zu folgen (al-Majmū‘, Bd. 5, S. 89). Es ist ihm jedoch nicht gestattet, dass er an verbotenen Handlungen, wie der Einäscherung, dem Beiwohnen von Gebeten, die polytheistische Aussprüche beinhalten, teilzunehmen.

Man sollte jedoch, so gut man kann, die tatsächlichen Bestandteile und Abläufe des Beerdigungsprozesses meiden, um die eigenen islamischen Glaubensüberzeugungen und Prinzipien zu schützen. Viele nichtmuslimische Beerdigungen beinhalten zahlreiche unislamische Handlungen, die der göttlichen Gesetzgebung widersprechen. Dennoch ist es erlaubt (daran teilzunehmen), solange man nicht an Sünden und Übertretungen teilnimmt.

Es wird aus den Anweisungen im Qur‘ān und der Sunnah deutlich, dass jemand Güte gegenüber seinen nichtmuslimischen Eltern und Geschwistern zeigen sollte.

So sagte Allah im Qur‘ān (Es folgt eine ungefähre Übersetzung der Bedeutung des Qurʾānverses, da eine Übersetzung die Bedeutung des arabischen Originals wiedergibt, nicht aber mit dem qurʾānischen Wortlaut selbst gleichzusetzen ist):

„Allah verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft haben und euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren; wahrlich, Allah liebt die Gerechten.“ (Sūrah al-Mumtaḥanah: 8)

In Ṣaḥīḥ al-Bukhāri finden wir den folgenden Ḥadīṯ:

Von Asmāʾ bint Abī Bakr – möge Allah mit ihr und ihrem Vater zufrieden sein – wird überliefert, dass sie sagte:

„Meine Mutter kam zu mir, während sie Mushrikah (Polytheistin) war, zur Zeit des Gesandten Allahs ﷺ. Da fragte ich den Gesandten Allahs ﷺ um eine Rechtsauskunft. Ich sagte: ‚Meine Mutter ist zu mir gekommen, und sie ist mir zugetan. Soll ich die Verwandtschaftsbande zu meiner Mutter pflegen?‘ Er sagte: ‚Ja, pflege die Verwandtschaftsbande zu deiner Mutter.‘“.

Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 2620

Und Allah weiß es am besten.

(Quelle: https://islamqa.org/shafii/shafiifiqh/30005/can-muslims-attend-the-funerals-of-non-muslims/ zuletzt aufgerufen am 22.10.2026 um 09:01 Uhr)

Institution

Thema

Werke