Yousef Wahb · 10. Dezember 2025 · 27 Min. Lesezeit
Übersetzte Auszüge aus den Werken dreier herausragender schafiitischer Juristen, al-Māwardī, al-Juwainī und al-Ghazālī. Ihr geistiges Erbe hat die rechtlichen und theologischen Konturen der schafiitischen Rechtsschule tiefgreifend geprägt und erheblichen Einfluss auf das breitere islamische Denken ausgeübt, nicht zuletzt auf die politische Theorie.
Einführung
Diese Zusammenstellung präsentiert übersetzte Auszüge aus den Werken dreier herausragender schafiitischer Juristen: al-Māwardī (gest. 450/1058), al-Juwainī (gest. 478/1085) und al-Ghazālī (gest. 505/1111). Sie bieten zentrale Einsichten zum Begriff des Imamats und zur gemeinschaftlichen Pflicht, legitime Führung aufrechtzuerhalten. Ihre Schriften unterstreichen gemeinsam die zentrale Bedeutung politischer Autorität für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die Verwirklichung der höheren Ziele der Scharia (sharīʿa).
Al-Māwardī. Die Auszüge stammen aus zwei seiner einflussreichsten Werke: al-Aḥkām al-Sulṭāniyya, einer grundlegenden Abhandlung über islamische Regierungsführung und Rechtstheorie, und Adab al-Dīn wa-l-Dunyā, einem Text über ethisches und soziales Verhalten. Als Pionier der islamischen politischen Theorie und des öffentlichen Rechts hat al-Māwardī die klassische islamische Gelehrsamkeit nachhaltig geprägt. Seine Ausführungen legen die theologischen und rechtlichen Grundlagen des Imamats dar, betonen die praktische Notwendigkeit etablierter Autorität für die Wahrung der Ordnung und benennen die Pflichten des Imams bei der Beaufsichtigung der öffentlichen Angelegenheiten. Auch wenn alle drei Gelehrten die Aufgaben des Imamats behandeln, konzentriert sich diese Studie besonders auf al-Māwardīs Aufzählung von zehn wesentlichen Funktionen. Erläuternde Anmerkungen begleiten die Übersetzung und bieten Kontext und Deutungshilfen.
Al-Juwainī. Es folgen übersetzte Passagen aus Ghiyāth al-umam fī iltiyāth al-ẓulam, einem Schlüsselwerk der Verfassungstheorie von al-Juwainī, einem Zeitgenossen al-Māwardīs. Al-Juwainī verfasste die Abhandlung mit zwei Hauptzielen: Er wollte Szenarien untersuchen, in denen kein anerkannter Führer vorhanden ist und qualifizierte Rechtsgelehrte knapp sind. Seine Analyse behandelt die strukturellen und normativen Dimensionen des Imamats ausgesprochen differenziert; sie macht einen erheblichen Teil des Werkes aus. Ein bemerkenswertes Merkmal seiner Methode ist die Unterscheidung zwischen definitiven (qaṭʿī) und wahrscheinlichen (ẓannī) Urteilen, eine implizite Kritik an al-Māwardīs Rahmenwerk in al-Aḥkām al-Sulṭāniyya. Für eine differenziertere Lektüre wurden al-Juwainīs andere Hauptwerke herangezogen, darunter Nihāyat al-maṭlab (ein umfassendes Rechtskompendium) und al-Irshād (eine grundlegende theologische Abhandlung), mit entsprechenden kommentierenden Anmerkungen.
Al-Ghazālī. Der letzte Auszug stammt aus al-Ghazālīs theologischer Abhandlung al-Iqtiṣād fī l-iʿtiqād. Obwohl al-Juwainī und al-Ghazālī selbst der Ansicht sind, dass das Imamat eigentlich zum Bereich des materiellen Rechts (fiqh) gehört, wurde es ausführlich in der Theologie (kalām) behandelt. Diese fachübergreifende Überschneidung spiegelt das doktrinäre Gewicht des Imamats und die heftigen Debatten wider, die es in der islamischen Geistesgeschichte ausgelöst hat; abweichende Positionen dienten oft als Kennzeichen theologischer und konfessioneller Identität.
Während al-Iqtiṣād eine systematische Erörterung des Imamats bietet, findet sich eine polemischere und ausführlichere Behandlung in Faḍāʾiḥ al-Bāṭiniyya. Darin kritisiert al-Ghazālī die ismailitische Lehre von göttlich eingesetzten Imamen, stellt ihr das sunnitische Prinzip der Ernennung durch die Gemeinschaft gegenüber und verteidigt die Legitimität des abbasidischen Kalifen al-Mustaẓhir (gest. 512/1118) gegenüber dem fatimidischen Herrscher al-Mustanṣir Billāh (gest. 487/1094). Er weist die Vorstellung göttlich gebotener Führung zurück und führt theologische und rechtliche Belege für die gemeinschaftliche Pflicht an, einen Imam einzusetzen, ein Argument, das auch in al-Iqtiṣād vorgebracht wird. Die Übersetzung stützt sich hauptsächlich auf die arabische Edition und den Kommentar des zeitgenössischen Azhar-Gelehrten Muṣṭafā ʿImrān (gest. 1434/2013). Weitere Verweise auf andere theologische und juristische Werke al-Ghazālīs dienen der Kontextualisierung seiner Ansichten.
Al-Māwardī, al-Aḥkām al-Sulṭāniyya
Die Einsetzung eines Führers als Grundlage der Ordnung
Wahrlich, Gott, erhaben sei Seine Macht, hat der Umma geboten, einen Führer einzusetzen, der die Prophetenschaft beerbt, die Religion schützt und die Gemeinschaft lenkt. Diese Führung stellt sicher, dass die Verwaltung im Einklang mit der offenbarten Lebensweise erfolgt und dass die Einheit der Gemeinschaft in einer maßgeblichen Position verankert ist. Das Imamat ist somit die grundlegende Institution, auf der die Säulen der Religion ruhen und durch die die Interessen der Umma wirksam geordnet werden. Durch das Imamat werden die öffentlichen Angelegenheiten gefestigt, und die einzelnen Ämter werden mit geordneter Struktur verwaltet. Deshalb muss man mit der Erörterung des Imamats beginnen, bevor man andere Regelungen zur politischen Autorität behandelt, und zunächst die Angelegenheiten in seinem Zuständigkeitsbereich ansprechen, bevor man sich anderen religiösen Fragen zuwendet, damit die Regelungen der verschiedenen politischen Ämter in einem stimmigen und systematisch geordneten Rahmen dargestellt werden können.
Wesen und Verbindlichkeit des Imamats
Das Imamat ist als Nachfolge der Prophetenschaft eingerichtet, um die Religion zu bewahren und die weltlichen Angelegenheiten zu verwalten. Jemanden in der muslimischen Umma mit dieser Aufgabe zu betrauen, ist nach Konsens verpflichtend, ungeachtet der abweichenden Ansicht al-Aṣamms.
Vernunft oder Offenbarung?
Die Gelehrten sind uneins darüber, worauf diese Pflicht gründet: auf der Vernunft oder auf der Offenbarung?
Die erste Gruppe argumentiert, die Pflicht sei durch die Vernunft geboten, wegen der natürlichen Neigung vernunftbegabter Menschen, sich einem Führer zu unterwerfen, der sie von gegenseitigem Unrecht abhält und ihre Streitigkeiten und Konflikte schlichtet. Ohne Herrscher blieben die Menschen in Unordnung und Vernachlässigung zurück, vergleichbar zerstreuten und zügellosen Horden. Wie der vorislamische Dichter al-Afwah al-Awdī sagte:
Die Menschen gedeihen nicht im Chaos, ohne einen Anführer,
und es gibt keine Führung, wenn die Unwissenden das Sagen haben.
Eine andere Gruppe vertritt, die Pflicht des Imamats sei ausschließlich durch die Offenbarung begründet, nicht durch die Vernunft. Ihr Argument lautet: Der Imam übernimmt Aufgaben, die von der Scharia vorgeschrieben sind, und aus Sicht der reinen Vernunft ist es denkbar, dass hierzu kein göttliches Gebot ergangen wäre. Folglich verlange die Vernunft das Imamat nicht. Was die Vernunft verlange, sei lediglich, dass jeder vernunftbegabte Mensch sich selbst von Unrecht und sozialer Zwietracht zurückhält, in gegenseitigen Beziehungen und Zusammenarbeit die Gerechtigkeit wahrt und nach seiner eigenen Einsicht handelt, statt sich auf das Urteil eines anderen zu stützen. Die Offenbarung aber habe das Prinzip eingeführt, die Autorität einem Führer zu übertragen. Wie Gott, der Erhabene, sagt:
„O ihr, die ihr glaubt, gehorcht Gott und gehorcht dem Gesandten und denen, die unter euch Befehlsgewalt haben.“ (Koran 4:59)
So hat Er uns den Gehorsam gegenüber denen auferlegt, die unter uns Befehlsgewalt haben, und das sind die Imame, die die Herrschaft über uns übernommen haben.
Hishām ibn ʿUrwa überlieferte von Abū Ṣāliḥ, von Abū Huraira, dass der Gesandte Gottes ﷺ sagte:
„Nach mir werdet ihr von Statthaltern regiert werden, manche rechtschaffen, andere verdorben. Hört auf sie und gehorcht ihnen in allem, was der Wahrheit entspricht. Handeln sie gerecht, so ist es zu eurem Nutzen und zu ihrem. Handeln sie ungerecht, so lastet die Bürde auf ihnen, während der Lohn euch bleibt.“
Die zehn Pflichten des Imams
Die Aufgaben von öffentlichem Belang, die dem Imam obliegen, sind zehn an der Zahl:
- Bewahrung der Religion gemäß ihren gefestigten Grundsätzen und dem Konsens der frühen Generationen der muslimischen Umma. Tritt ein Neuerer (mubtadiʿ) auf oder weicht jemand aufgrund zweifelhafter Argumentation ab, muss der Imam ihm den schlüssigen Beweis vorlegen, den richtigen Weg aufzeigen und die angemessenen Rechte und Strafen anwenden, um so die Unversehrtheit der Religion zu schützen und die Gemeinschaft vor Glaubensirrtum zu bewahren.
- Durchsetzung der Rechtsurteile und Beilegung von Streitigkeiten zwischen Prozessparteien, damit Gerechtigkeit vollständig verwirklicht wird: Kein Unterdrücker soll seine Grenzen überschreiten, und kein Opfer soll ohne Abhilfe bleiben.
- Verteidigung des Territoriums und Schutz der Unantastbarkeit der Gemeinschaft, damit die Menschen ihrem Lebensunterhalt nachgehen und ungehindert reisen können, sicher vor Bedrohungen für Leben und Besitz.
- Vollzug der ḥadd-Strafen, damit die Heiligtümer Gottes unverletzt bleiben und die Rechte Seiner Diener vor Übergriff und Schaden geschützt sind.
- Befestigung der Grenzen mit ausreichender Verteidigungsausrüstung und abschreckender Streitmacht, damit der Feind keinen Moment der Schwäche nutzen kann, um heilige Grenzen zu verletzen oder das Blut eines Muslims oder eines rechtlich geschützten Nichtmuslims (muʿāhid) zu vergießen.
- Dschihad gegen diejenigen, die sich dem Islam widersetzen, nachdem sie seinen Ruf vernommen haben, bis sie entweder den Islam annehmen oder in einen Schutzvertrag (dhimma) eintreten, um das Recht Gottes zu wahren, Seine Religion über alle anderen siegen zu lassen.
- Einziehung von Beute (fayʾ) und Almosen gemäß den Vorschriften des offenbarten Gesetzes, sei es durch ausdrückliche Texte oder durch juristische Auslegung, ohne Zwang und Ungerechtigkeit.
- Festsetzung der Zuwendungen und Ansprüche aus der Staatskasse (bayt al-māl) ohne Verschwendung und ohne Knauserei und ihre Auszahlung zur festgesetzten Zeit, weder verfrüht noch übermäßig verzögert.
- Auswahl vertrauenswürdiger Beamter und Einsetzung aufrichtiger Berater für die ihnen übertragenen Aufgaben und die ihnen anvertrauten Gelder, damit die Verwaltungsangelegenheiten kompetent geführt und das öffentliche Vermögen durch zuverlässige Verwalter bewahrt wird.
- Persönliche Beaufsichtigung der Angelegenheiten und fortlaufende Überprüfung der Verhältnisse, damit der Imam die Gemeinschaft wirksam lenken und die Religion schützen kann. Er darf sich nicht allein auf Delegation verlassen, sei es aus Hingabe an Vergnügen oder aus Versunkenheit in den Gottesdienst, denn auch der Vertrauenswürdige kann verraten und der Aufrichtige irren. Wie Gott, der Erhabene, sagt: „O Dāwūd, Wir haben dich zum Statthalter auf der Erde gemacht. So richte zwischen den Menschen nach der Wahrheit und folge nicht der Leidenschaft, denn sie führt dich vom Weg Gottes ab.“ (Koran 38:26) Gott hielt Delegation ohne persönliche Beteiligung nicht für ausreichend und entschuldigte auch das bloße Folgen der Leidenschaft nicht, sondern bezeichnete es als Irreleitung. Diese Verantwortung obliegt dem Imam kraft seiner religiösen Pflicht und des Kalifenamtes; sie ist aber auch eine Frage guter Regierungsführung für jeden, dem Autorität anvertraut ist. Der Prophet ﷺ sagte: „Jeder von euch ist ein Hirte, und jeder von euch ist für seine Herde verantwortlich.“
Al-Māwardī, Adab al-Dīn wa-l-Dunyā
Politische Autorität als Schutz von Religion und Welt
Dies sind die Wirkungen der politischen Autorität auf die weltlichen Angelegenheiten und die Ordnung, die sie ihnen verleiht. Regierung schützt Religion und weltliches Leben zugleich: Sie bewahrt beide vor Verfälschung, wehrt das Eindringen irregeleiteter Begierden ab, schützt vor Veränderung und hält diejenigen in Schranken, die abweichen, sei es durch Apostasie, aufrührerische Widersetzlichkeit oder Akte der Verderbnis.
Werden solche Bedrohungen nicht durch starke Autorität und hinreichende Aufsicht entschieden eingedämmt, so folgen rasch die Verfälschung der religiösen Grundsätze durch die Leidenschaftlichen und die Entstellung der Lehre durch Vertreter [abweichender] Meinungen. Keine Religion, deren politische Autorität zusammengebrochen ist, blieb von der Veränderung ihrer Regelungen und der Auslöschung ihrer Wahrzeichen verschont. In solchen Fällen führt jeder Anführer eine neue Häresie ein, und jede Epoche der Schwäche hinterlässt die Spuren ihres Niedergangs.
Ebenso gilt: Ist die politische Autorität nicht in einer Religion verankert, die die Herzen eint, sodass ihre Anhänger den Gehorsam als Pflicht und die gegenseitige Unterstützung als bindende Verpflichtung ansehen, so kann diese Autorität nicht Bestand haben, und ihre Herrschaft wird nicht von Glück gekennzeichnet sein. Sie wird zu einer Herrschaft des Zwangs und zu einer Quelle dauerhafter Verderbnis. Aus diesen beiden Gründen ist es notwendig, einen Imam einzusetzen, der Herrscher seiner Zeit und Führer der Gemeinschaft ist, damit die Religion durch seine Herrschaft geschützt wird und die Regierung nach den Normen und Regelungen der Religion verläuft. Wie ʿAbdullāh ibn al-Muʿtazz sagte:
„Die Herrschaft besteht durch die Religion, und die Religion wird durch die Herrschaft gestärkt.“
Al-Juwainī, al-Ghiyāthī
Definition und Aufgaben des Imamats
Das Imamat ist eine umfassende Führung und allgemeine Autorität, die sowohl die Elite als auch das einfache Volk betrifft und sich auf die wesentlichen Belange von Religion und weltlichem Leben erstreckt. Zu seinen Aufgaben gehören: die Unversehrtheit der Gemeinschaft zu wahren, für das Wohl der Bevölkerung zu sorgen, den religiösen Ruf (daʿwa) sowohl durch Überzeugung als auch durch autorisierte Gewalt aufrechtzuerhalten, Furcht und Unrecht abzuwehren, den Unterdrückten Gerechtigkeit gegen ihre Unterdrücker zu verschaffen, Rechte von denen einzufordern, die sie vorenthalten, und sie den Berechtigten zuzuführen.
Die Pflicht zur Einsetzung eines Imams
Die Einsetzung eines Imams ist, wenn sie möglich ist, verpflichtend. ʿAbd al-Raḥmān ibn Kaisān war jedoch der Ansicht, sie sei nicht verpflichtend, und es sei erlaubt, die Menschen in zerstreuten Gruppen zu belassen, hin- und hergeworfen zwischen Eintracht und Zwietracht, ohne eine einigende Autorität und ohne ein zusammenhaltendes Prinzip, das ihre auseinanderstrebenden Ansichten bindet.
Dieser Mann ist ein Verfechter der Spaltung und der Vergeltung von Rechten mit Unrecht. Er scheut keine Grenzen der Billigkeit und zögert nicht, den Pfad der Ungerechtigkeit zu beschreiten. Er wird nur in Zusammenhängen erwähnt, die einen Bruch des Konsenses (ijmāʿ) und ein Abweichen vom Pfad des rechtmäßigen Befolgens bedeuten. Seine Ansicht steht im Widerspruch zum gefestigten Konsens aller Gelehrten in allen Ländern, über die die Sonne auf- und untergeht, und gegen die Übereinstimmung aller Denkschulen.
Wahrlich, die Gefährten des Gesandten Gottes ﷺ sahen die unverzügliche Einsetzung eines Imams als notwendige Pflicht an. Mit dieser Aufgabe beschäftigt, verzögerten sie die Vorbereitung und Bestattung des Gesandten Gottes ﷺ, aus Furcht, eine plötzliche Prüfung könne über sie hereinbrechen [wenn die Führung ungeklärt bliebe].
Das Bild des Chaos
Niemand, der auch nur eine Spur gesunder Vernunft besitzt, würde daran zweifeln, dass die Verteidigung des religiösen Gebiets und der Schutz der kollektiven Unversehrtheit der Gemeinschaft eine von der Scharia vorgeschriebene Pflicht ist. Würde man die Menschen im Zustand der Gesetzlosigkeit belassen, ohne einen Führer, der sie auf der Wahrheit eint, ohne eine Autorität, die sie zügelt, und ohne eine Kraft, die sie davon abhält, den Fußstapfen des Satans zu folgen, so würden die Vielfalt der Meinungen und das Auseinanderstreben der Leidenschaften die soziale Ordnung auflösen:
- Die Säulen der Gemeinschaft würden einstürzen;
- der Pöbel und die Unwissenden würden sich erheben;
- widerstreitende Fraktionen würden sich vermehren;
- gegensätzliche Willen würden das Gemeinwohl zersplittern;
- die Niedrigen würden über die Edlen herrschen;
- Versammlungen würden aufgelöst;
- der Riss wäre größer, als irgendjemand ihn flicken könnte;
- Streitigkeiten würden sich ungehindert ausbreiten;
- die Böswilligen würden über die Frommen die Oberhand gewinnen;
- und Gemeinschaften würden zerfallen.
Es bedarf keiner weiteren Ausführung, nachdem die Wahrheit klar geworden ist. Wahrlich, was Gott durch die politische Autorität zurückhält, ist mehr als das, was Er durch den Koran allein zügelt.
Der Zweck der Scharia
Zu den erlesensten und treffendsten Formulierungen, die die übergreifenden Ziele des heiligen Gesetzes wirksam vermitteln, gehört die Erkenntnis, dass sein Wesen im Kern ein Ruf zu edlem Charakter ist, mal als Empfehlung und Ermutigung, mal als Verpflichtung und Gebot. Ebenso beinhaltet es die Abschreckung vor Schändlichkeiten und dem, was tugendhaftem Verhalten widerspricht, durch Verbot und Beschränkung sowie durch Missbilligung, die Abscheu ausdrückt und Zurückhaltung auferlegt. Das Gesetz enthält auch Erlaubnisse, die Schändlichkeit verhindern, wie die Erlaubtheit der Ehe, die Unzucht abwendet, oder die den Gehorsam erleichtern und die Mittel der Stärke und Fähigkeit stützen.
Da die menschliche Natur auf die Liebe zum unmittelbaren Genuss angelegt ist, darauf, am Besitz festzuhalten, und darauf, weltlichen Gewinn mit allen verfügbaren Mitteln und Vermittlern zu suchen, dabei Gefahren und Unheil geringzuschätzen und ohne Zügel und Selbstbeherrschung Reichtum anzuhäufen, führt dies zu Rivalität und Gedränge, Streit und Auseinandersetzung und zum Sturz in schwere Katastrophen. Als Antwort darauf hat das heilige Gesetz ein klares Unterscheidungskriterium zwischen dem Erlaubten und dem Verbotenen errichtet und Billigkeit und wechselseitige Gerechtigkeit unter allen Schichten der Menschen eingeführt. Es hat außerdem das Streben nach Gottesnähe und Gehorsamstaten an die Verheißung von Lohn geknüpft und das Begehen von Sünden an die Androhung von Strafe.
Ferner werden die meisten Menschen durch Verheißungen und Warnungen, Ermutigungen und moralische Bildung allein nicht von ihren Begierden abgehalten. Deshalb setzte Gott Herrscher und Amtsträger als Zügler ein, damit sie dafür sorgen, dass die Rechte ihren rechtmäßigen Anspruchsberechtigten zukommen, Vorrechte diejenigen erreichen, denen sie zustehen, Aggressoren gezügelt, die Maßvollen unterstützt, die Bauwerke der Rechtleitung gefestigt und die Wurzeln von Irreleitung und Verderbnis ausgerottet werden. Auf diese Weise werden die Angelegenheiten der Welt geordnet, und aus dieser Ordnung kann die Religion, auf die alle Ziele letztlich hinauslaufen, getragen werden.
Prophetenschaft und Macht
Gott sandte keinem der früheren Völker einen Propheten, ohne ihn durch eine Autorität mit Mitteln und Beistand zu unterstützen und zu stärken. Unter den Gesandten (Friede sei auf ihnen) waren manche, denen sowohl Prophetenschaft als auch Stärke und Macht gegeben wurde, wie Dāwūd, Mūsā und Sulaimān (Friede sei auf ihnen allen).
Als Gott Seine Botschaft an die Welt mit dem Herrn der Kinder Adams (dem Propheten Muḥammad ﷺ) besiegelte, unterstützte Er ihn mit dem strahlenden Beweis und dem klaren Weg, stärkte ihn mit dem Schwert, garantierte ihm offenkundigen Sieg und setzte ihn als Führer in religiösen und weltlichen Angelegenheiten ein, als Zuflucht der Schöpfung im Diesseits und im Jenseits. Dann, als Gott die Religion vollendet und die Offenbarung besiegelt hatte, nahm Er Seinen Gesandten ﷺ, den Herrn der Propheten, zu sich. Danach trat Abū Bakr al-Ṣiddīq (Gott habe Wohlgefallen an ihm) seine Nachfolge an: um die Menschen auf Gottes Weg zu rufen, die weltlichen Interessen zu festigen, die der Rechtleitung dienen, und die Besserung der Menschheit nach dem Vorbild des Propheten ﷺ zu betreiben. […]
Zusammenfassend ist das übergeordnete Ziel die Erfüllung der Grundlagen des Islams, sei es durch freiwillige Annahme oder durch erzwungene Befolgung unter legitimer Autorität. Die Religion ist das letzte Ziel; da ihr Fortbestand jedoch von der Ordnung des weltlichen Lebens abhängt, wird diese Dimension politischer Führung wesentlich und der Beachtung würdig.
Al-Ghazālī, al-Iqtiṣād fī l-iʿtiqād
Die Pflicht ist aus der Offenbarung begründet
Man soll nicht meinen, die Pflicht [einen Imam einzusetzen] sei allein aus der Vernunft abgeleitet. Wir haben bereits dargelegt, dass Verpflichtung durch die Offenbarung bestimmt wird, es sei denn, man versteht „verpflichtend“ lediglich als eine Handlung, deren Vollzug Nutzen bringt und deren Unterlassung einen gewissen Schaden nach sich zieht. In diesem Fall kann man die Verpflichtung zur Einsetzung eines Imams nicht leugnen, angesichts der weltlichen Vorteile und der Schäden, die er abwendet. Dennoch führen wir einen schlüssigen, aus der Offenbarung abgeleiteten Beweis für seine Verbindlichkeit an. Wir stützen uns nicht allein auf den Konsens der muslimischen Gemeinschaft, sondern weisen auf die Grundlage dieses Konsenses hin.
Der Beweis in zwei Prämissen
Wir sagen: Die Ordnung der religiösen Angelegenheiten gehört zweifellos zu den Zielen des Gesetzgebers ﷺ. Dies ist eine definitive Prämisse, über die kein Streit denkbar ist. Dazu fügen wir eine zweite Prämisse: Die religiöse Ordnung kann nur durch einen Imam, dem gehorcht wird, hergestellt werden. Aus diesen beiden Prämissen folgt zwingend die Schlussfolgerung: Die Einsetzung eines Imams ist verpflichtend.
Sagt man, die zweite Prämisse werde nicht zugestanden, nämlich dass religiöse Ordnung nur durch einen Imam erreicht werden könne, dem gehorcht wird, so solle man dafür einen Beweis erbringen, dann antworten wir: Der Beweis dafür ist, dass die religiöse Ordnung nur durch weltliche Ordnung erreicht wird und die weltliche Ordnung nur durch einen Imam, dem gehorcht wird. Das sind zwei Prämissen: Welche von beiden ist strittig?
Wenn man einwendet: „Warum behauptet ihr, dass die religiöse Ordnung von der weltlichen abhängt? Im Gegenteil, sie werde nur durch den Ruin des weltlichen Lebens erreicht, denn Religion und Welt seien Gegensätze, und die Hingabe an die Pflege des einen sei der Ruin des anderen“, so entgegnen wir: Das ist die Rede dessen, der nicht versteht, was wir hier mit „Welt“ (dunyā) meinen. Der Begriff ist mehrdeutig (mushtarak) und kann entweder das übermäßige Schwelgen in Luxus, Bequemlichkeit und den Überfluss jenseits des Notwendigen bezeichnen oder alles, was man vor dem Tod braucht. Das eine ist tatsächlich der Religion entgegengesetzt, das andere ist ihre Voraussetzung. So irrt, wer die Bedeutungen mehrdeutiger Begriffe nicht unterscheidet.
Sicherheit als Voraussetzung der Religion
Wir sagen: Die Ordnung der Religion durch Erkenntnis und Gottesdienst kann nur erreicht werden mit gesundem Körper, Erhalt des Lebens und der Sicherung der notwendigen Bedürfnisse an Kleidung, Unterkunft und Nahrung. Sicherheit ist die letzte Bedingung [um Schaden abzuwehren]. Denn wahrlich (la-ʿamrī):
„Wer am Morgen sicher in seiner Behausung erwacht, gesund an seinem Körper und im Besitz seiner Tagesnahrung, dem ist, als wäre ihm die ganze Welt zuteilgeworden.“
Doch der Mensch genießt Sicherheit für sein Leben, seinen Körper, sein Vermögen, sein Heim und seine Nahrung nicht in allen Lagen, sondern nur in manchen. Daher kann die Religion nicht richtig geordnet sein, ohne Sicherheit in diesen wesentlichen Belangen zu verwirklichen. Andernfalls: Wer seine gesamte Zeit damit verbringt, sich vor den Schwertern der Tyrannen zu schützen und seinen Lebensunterhalt gegen Übergriffe zu erkämpfen, wann hätte der Zeit für Wissen und Gottesdienst, die beiden Mittel zur Glückseligkeit im Jenseits? Somit wird klar, dass die Ordnung des weltlichen Lebens, damit meine ich die [Erfüllung der] notwendigen Bedürfnisse, eine Bedingung für die Ordnung der Religion ist.
Die zweite Prämisse: Ohne Herrscher kein Frieden
Was die zweite Prämisse betrifft, dass das weltliche Leben und die Sicherheit für Leben und Besitz nur durch einen Herrscher, dem gehorcht wird, geordnet werden können, so wird sie bezeugt durch das, was wir in Zeiten der Wirren nach dem Tod von Herrschern und Imamen beobachten. Würde ein solcher Zustand andauern und nicht durch die Einsetzung einer anderen gehorchten Autorität behoben, so würde das Chaos anhalten, das Schwert würde herrschen, Hungersnot würde sich ausbreiten, das Vieh würde eingehen, die Gewerbe kämen zum Erliegen, und jeder Akt der Herrschaft mündete in Plünderung. Niemand hätte Gelegenheit zu Gottesdienst oder Wissen, sofern er überhaupt am Leben bliebe, während die meisten unter dem Schatten der Schwerter umkämen. Deshalb hat man gesagt:
„Religion und politische Autorität sind Zwillinge.„
und ebenso:
„Die Religion ist ein Fundament, und der Herrscher ist ihr Wächter. Was kein Fundament hat, wird niedergerissen, und was keinen Wächter hat, geht verloren.“
Schlussfolgerung
Zusammenfassend würde kein vernünftiger Mensch daran zweifeln, dass die Menschheit angesichts der Vielfalt ihrer sozialen Ränge, der Zerstreuung ihrer Neigungen und der Verschiedenheit ihrer Ansichten, wenn sie sich selbst und ihren Meinungen überlassen bliebe, ohne einen maßgeblichen Willen, der ihre Zersplitterung eint, letztlich untergehen würde. Dies ist ein Leiden, für das es kein Heilmittel gibt außer einem mächtigen Herrscher, dem gehorcht wird und der die auseinanderstrebenden Ansichten bündeln kann.
Damit wird klar:
- Herrschaft ist unentbehrlich für die Ordnung des weltlichen Lebens;
- die Ordnung des weltlichen Lebens ist unentbehrlich für die Ordnung der Religion;
- die Ordnung der Religion ist unentbehrlich für das Erlangen der Glückseligkeit (saʿāda) im Jenseits, die zweifellos das letzte Ziel der Propheten ist.
Daraus folgt, dass die Pflicht zur Einsetzung eines Imams zu den Notwendigkeiten des offenbarten Gesetzes gehört, die keinen Raum für Vernachlässigung lassen. Dies sei klar verstanden.
Übersetzt aus dem Englischen von Ummatics:
https://ummatics.org/classical-texts/shafii-jurists-ii?highlight=shafii
